So ein Umzug ist meist mit viel Aufwand und Kosten verbunden. Für viele Menschen gibt es jedoch die Möglichkeit, beim Arbeitsamt finanzielle Unterstützung für die Umzugskosten zu beantragen. Hier erfährst du, welche Kosten übernommen werden und wie du den Antrag stellen kannst.
Arbeitsamt und Umzugskosten: Was ist zu beachten?
Ein neuer Job ist die beste Motivation, sich auf einen Umzug vorzubereiten. Doch nicht immer ist das Arbeitsamt bereit, die Kosten für einen Umzug zu übernehmen. Wichtig ist es daher zu wissen, welche Kosten vom Arbeitsamt übernommen werden und welche nicht.
Das Arbeitsamt übernimmt in der Regel die Kosten für die Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus. Auch die Umzugskosten für den Transport von Möbeln und Gegenständen können in der Regel von der Agentur übernommen werden. Allerdings müssen diese Gegenstände von dem Bewerber selbst besessen und transportiert werden. Das Arbeitsamt übernimmt also nicht die Kosten für den Kauf neuer Möbel oder Gegenstände.
Wenn es um die Versorgung mit Lebensmitteln geht, sollte beachtet werden, dass das Arbeitsamt lediglich eine begrenzte Summe für diese Ausgaben übernimmt. In der Regel beträgt diese Summe aber höchstens 100 Euro im Monat. Auch hier gilt: Die Lebensmittel müssen vom Bewerber selbst besessen und versorgt werden. Das Arbeitsamt übernimmt also nicht die Kosten für den Kauf neuer Lebensmittel oder deren Versorgung.
Umzugskosten: Welche Art von finanzieller Unterstützung kann man vom Arbeitsamt erhalten?
Die Art von finanzieller Unterstützung, die man vom Arbeitsamt erhalten kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst einmal gibt es die sogenannte „Regelarbeitslosengeld“, welches Arbeitslosen in den ersten beiden Jahren ihrer Arbeitslosigkeit gezahlt wird. In diesem Fall erhält man normalerweise 60 Prozent des letzten Nettogehalts. Allerdings muss man beachten, dass dieses Geld nur in begrenztem Umfang verfügbar ist und nur für bestimmte Zwecke verwendet werden kann.
Des Weiteren gibt es noch die Möglichkeit, dass du beim Arbeitsamt ein Darlehen beantragen kannst. Dieses Darlehen kannst du für die Finanzierung der Wohnungseinrichtung oder auch für die Finanzierung eines Autos nutzen.
Wie wird die Höhe der Umzugskosten-Unterstützung berechnet?
Die Höhe der Unterstützung bei den Umzugskosten, wird nach einem bestimmten Schlüssel berechnet. Dabei spielt neben der Dauer der Arbeitslosigkeit auch das Einkommen und Vermögen des Antragstellers eine Rolle.
Für Arbeitslose, die innerhalb von zwei Jahren vor Antritt ihrer Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang gearbeitet haben, gilt: Ihr monatliches Arbeitslosengeld I (Höchstbetrag) wird um 50 Prozent des durchschnittlichen Wochenverdiensts erhöht. Für Arbeitslose mit längerer Erwerbsbiografie gilt dies nur, wenn sie mindestens 24 Monate in den letzten sechs Jahren gearbeitet haben.
Die Höhe der Unterstützung wird auch vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers beeinflusst. So erhalten Alleinstehende mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 1.050 Euro mindestens 85 Prozent des Regelbedarfs für Berlin. Für jeden weiteren Euro werden 5 Cent abgezogen. Das Gleiche gilt für Paare und Familien mit Kindern: Je mehr Menschen in dem Haushalt leben, desto höher ist das monatliche Einkommen, das berücksichtigt wird.
Kann das Arbeitsamt auch für die Bezahlung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen aufkommen?
Möbel und Einrichtungsgegenstände sind in der Regel nicht Teil der Umzugskosten, die das Arbeitsamt übernimmt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Wenn du beispielsweise aufgrund einer Behinderung spezielle Möbel benötigst, kann das Arbeitsamt in bestimmten Fällen die Kosten übernehmen. Auch wenn du aus beruflichen Gründen umziehen musst, kann das Arbeitsamt unter Umständen einen Teil der Kosten für die Anschaffung neuer Möbel übernehmen. Allerdings ist die finanzielle Unterstützung durch das Arbeitsamt in diesem Fall begrenzt. Denn es wird nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag gezahlt.
Wie hoch der Betrag ist, variiert von Bundesland zu Bundesland. In manchen Bundesländern wird der Höchstbetrag auch von der Art der neuen Wohnung abhängig gemacht. So kann es sein, dass die finanzielle Unterstützung für die Einrichtung einer Wohnung begrenzt ist, während sie für die Einrichtung eines Hauses oder einer Garage höher ausfällt.
Kann man eine Pauschale für Umzugskosten beantragen?
In vielen Fällen kann das Arbeitsamt tatsächlich für die Bezahlung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen aufkommen. Der Grund dafür ist, dass viele Arbeitslose nicht über ausreichende Mittel verfügen, um solche Gegenstände selbst zu bezahlen. Auch Menschen mit geringem Einkommen oder gesundheitlichen Problemen, die wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen möchten, können hier unterstützt werden.
Das Arbeitsamt kann entsprechende finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen leisten. Dazu gehören unter anderem Bettwäsche, Küchenausstattung, Haushaltsgeräte und Möbel. Diese Leistungen können entweder als einmalige Zahlung oder als Ratenzahlung angeboten werden. Die Höhe der Leistung hängt vom jeweiligen Einkommensniveau des Antragstellers ab und ob dieser bereits über eine Wohnung verfügt oder nicht.
Als Antragsteller solltest du bei der Beantragung beachten, dass nur bestimmte Gegenstände durch das Arbeitsamt bezahlt werden können. So müssen beispielsweise alle Möbel funktional und von guter Qualität sein und auch die Küchenausstattung muss den Anforderungen des Amtes entsprechen. Auch wenn eine Ratenzahlung angeboten wird, ist es ratsam, sich an die vereinbarte Zahlungsfrist zu halten, da sonst weitere Konsequenzen entstehen könnten.
Das Arbeitsamt bietet also in vielerlei Hinsicht eine gute Unterstützung bei der Finanzierung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen für Menschen mit geringem Einkommen oder besonderen Problemen im Zusammenhang mit dem Wiedereinstieg ins Berufsleben. Es lohnt sich also, sich über die jeweils geltenden Richtlinien zu informieren und den Antrag entsprechend zu stellen.
Sollen spezielle Umzugsdienste oder ein Transportunternehmen beauftragt werden? – wenn JA sind diese Kosten abgedeckt?
Die Kosten für einen Umzug werden in der Regel von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. So kann es sein, dass die Kosten für spezielle Umzugsdienste oder ein Transportunternehmen nicht übernommen werden. In diesem Fall musst du diese Kosten selbst tragen.
Fazit – Umzugskosten vom Arbeitsamt
Alles in allem lohnt es sich, das Arbeitsamt anzurufen und eine Umzugsanfrage zu senden. Die Kosten für den Umzug hängen von verschiedenen Faktoren ab, aber es gibt viele Möglichkeiten, um eine finanzielle Unterstützung zu bekommen. Wenn du dich bemühst, die richtigen Ansprechpartner zu kontaktieren und eine detaillierte Umzugsanfrage sendest, sollte es möglich sein, genug Geld für die Umzugskosten zu bekommen, um so deinen Umzug finanziell stemmen zu können.
Solltest du Fragen haben, oder Hilfe bei der Organisation deines Umzugs benötigen, zögere nicht, uns über das Anfrageformular zu kontaktieren – Wir helfen dir gerne weiter!
Mehr Informationen dazu findest du auf arbeitslosenselbsthilfe.org.